Anmerkungen zum Kreishaushalt 2025 – Dieter Kannengießer – Kreisrat und Fraktionssprecher„Parteifreie/ÜWG“ – 17.12.24
Sehr geehrter Herr Landrat Lederer, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistags, über den Kreishaushalt 2025 mit knapp 455 Mio. € ließe sich stundenlang diskutieren. Deshalb betrachte ich nur einige Punkte daraus.
Einer der Schwerpunkte ist in jedem Jahr, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, ohne dessen Leistungsfähigkeit der Landkreis nicht handlungsfähig wäre. Aus den Reihen der Bürgermeister wurde daher die Vorstandschaft des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetags gebeten, die aktuelle Situation der Gemeinden im Landkreis zeitnah darzustellen, da sich die im Vorbericht des Kreishaushalts 2024 genannten Zahlen ja bekanntlich auf Rechnungsergebnisse 2021 bzw. Haushaltsplanungen 2022 bezogen. 35 von 45 Gemeinden (1 Gde lag bei der Auswertung noch nicht vor) wurden mit ihren Haushalten 2024 als ungünstig bis äußerst ungünstig beurteilt. Die Ergebnisse des Bayerischen Gemeindetags für unsere Landkreisgemeinden wurden dem Landrat und allen Kreisräten zugesandt, so dass sich eine große Mehrheit in der Haushaltsklausur auf die Beibehaltung des Kreisumlagensatzes von 48,5 % verständigte und sich damit lediglich durch die um 0,78 % verbesserte Umlagekraft eine Erhöhung der Kreisumlage um 1,5 Mio. € auf 194,4 Mio. € ergab. Wobei durchaus darauf hinzuweisen ist, dass wir im Haushaltjahr 2023 den Gemeinden zu viel abgefordert haben. Nachzuweisen im Rechenschaftsbericht 2023.
Zu einer Verbesserung der Umlagekraft hätte die Krenforderung der kommunalen Spitzenverbände beigetragen, die kommunale Verbundquote am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 % auf 15 % anzuheben. Der Freistaat hat für den Doppelhaushalt 2024/2025 eine 0 € Neukreditaufnahme beschlossen, im Wissen, dass auch das Haushaltsjahr 2023 ohne Defizit abgeschlossen wurde. Für den kommunalen Finanzausgleich 2025 wurde nun nach 13 Jahren die Verbundquote von 12,75 % auf 13 % erhöht, was nicht sachgerecht erscheint. Art. 83 Abs. 2 der BV sieht eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen durch den Staat vor. Gemäß der Bundesstatistik 2023 haben die bayerischen Kommunen mit 225 € je Einwohner das höchste Defizit der Flächenländer, diese liegen im Durchschnitt bei 94 €/Einw. Beim staatlichen Personal bleibt der Landkreis auf über 8,4 Mio. € nicht erstatteter Kosten sitzen, das entspricht etwas 2 Kreisumlagenpunkten. Eine Personalsaufstockung des staatlichen Personals in den Landratsämtern ist zwar seitens des Finanzministers vorgesehen, aber nachdem dies für Bayern im Jahr 2025 – 71 Personen für alle 71 Landkreise sind, können wir uns den Ausgleich vorstellen.
Ob sich unsere Abgeordneten künftig für die Kommunen diesbezüglich einsetzen, oder nur die Ausarbeitungen des Finanzministeriums verbreiten, wird sich zeigen. Mit einer Erhöhung des Verbundanteils würden, sowohl der Landkreis durch steigende Umlagekraft, als auch die Gemeinden durch steigende Beteiligung profitieren.
Die fehlende Finanzausstattung setzt sich fort bei der Bezirksumlage. Der Verpflichtung für die Aufgaben eine entsprechende Finanzausstattung zu geben, wird auch hier nicht nachgekommen. Dies zeigt sich noch deutlicher an den jährlichen Erhöhungen der letzten 11 Jahre (Tabelle S. 36); in 2025 um 6,9 Mio. € auf 87,5 Mio. €. Über eine Reform dieser 3. Kommunalen Ebene, deren Vertretern nicht bei den Kommunalwahlen gewählt werden und die es nur in Bayern gibt, müsste an anderer Stelle gesprochen werden.
Dem im Finanzplan prognostizierten Schuldenstand zum Ende des Jahres des 2028 von 115,3 Mio. € sehe ich als „Worst Case“ Betrachtung an. Sehen wir im Vergleich die Prognose aus dem Haushaltsplan 2021 mit Ende der Finanzplanungen zum 31.12.2023, dann lägen wir bei 83,1 Mio. €, tatsächlich liegen wir nun bei 63,4 Mio. €, also fast 20 Mio. € weniger.
Unsere Gesamtrücklage (allg, + Sonderrücklagen) wuchs in den vergangenen Jahren gemäß dem letzten Rechenschaftsbericht 2023 auf ein neues Rekordniveau von 54,8 Mio. € an (49,2 Mio. € – 2022- Anlage im RB 2023), so dass eine Entnahme aus der allg. Rücklage von 10 Mio. € in 2025 gerechtfertigt ist; auch vor dem Hintergrund, dass die veranschlagte Rücklagenentnahme für 2024 von 9,8 Mio. € voraussichtlich nicht in dieser Höhe anfällt und vorgesehene Kreditaufnahmen von 12,4 Mio. € nicht erforderlich sind.
Unsere Investitonsprogramm 2024 – 2028 mit einem Volumen von 257,1 Mio. € zeigt unseren Schwerpunkt bei den 23 weiterführenden Schulen mit 123,3 Mio. €. Im Vorfeld haben wir hierzu diskutiert, ob die Erweiterung des Berufsschulzentrums Wasserburg in der vorgeschlagenen Variante – U erfolgt. Dies wurde so mit einer überwiegenden Mehrheit in der Haushaltsklausursitzung beschlossen und in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Ob wir mittelfristig einen größeren Teil unserer langfristigen Neuinvestitionen über Kredite finanzieren, sollten wir für die künftigen Haushalte, angesichts der immer noch moderaten niedrigen langfristigen Zinsen für Kommunen, kombiniert mit der Inflation, gut überlegen.
Dennoch erscheint es nicht sinnvoll, vorbereitete oder durchgeplante Investitionen zu verschieben, da dies nur zu weiteren Kostensteigerungen in der Zukunft führt und wir keine Investitionsstaus verursachen wollen. Dennoch müssen wir überlegen, ob wir allen Investitonswünschen für die Zukunft immer sofort nachkommen können. Die im Haushalt 2025 veranschlagten 47,4 Mio. € Investitionen für 2025 sind überwiegend unseren, größtenteils einstimmigen Beschlüssen, geschuldet.
Wie die Reduzierung des Verlustausgleich für unseren kommunalen ROMED-Klinikverbund geschieht, wird uns der seit 01.11.2024 neu eingestellte Geschäftsführer Dr. Schulze aufzeigen. Wichtig ist, dass eine qualitative Grundversorgung in Stadt und Landkreis gewährleistet bleibt. Auf die Auswirkungen der Gesundheitsreform sind wir gespannt. Ob das „Krankenhausversorgungsverbessungsgesetz“, das den Bundesrat erst vor kurzem passiert hat, das bringt, was der Name verspricht, muss sich erst noch bewahrheiten.
Nach jahrelanger Abstinenz für Neubauten in der Landkreis Wohnungsbaugesellschaft wurden und werden weiterhin sinnvolle Investitionen nachgeholt. Es lag nicht nur an den Akteuren, sondern auch daran, dass der Staat nach Jahrzehnten wieder entsprechende Förderungen für den sozialen Wohnungsbau eingeführt hat.
Derzeit liegt allerdings eine Situation vor, die eigentlich unfassbar erscheint. Die Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau des Freistaats sind sowohl im privaten Bereich sprich EOF (einkommensfinanziert), als auch für die Kommunen sprich KommWFP ausgeschöpft .
Anstatt hier den Bau von bezahlbarem Wohnraum anzufeuern und die Mittel nachzusteuern, versteckt man sich hinter festgelegten Haushaltsmitteln. Natürlich fordern wir alle Haushaltsdisziplin, wir wissen aber auch, dass uns bezahlbarer Wohnraum fehlt und eine Nachsteuerung sogar ein Programm für die Baukonjunktur bescheren würde. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass der Fördertopf – KommWFP – über den 31.12.2026 nicht nur erhalten bleibt, sondern verbessert wird. Dass man hier im 2023 Jahr zunächst angekündigt hat, den Fördertopf -KommWFP – bis 31.12.2030 zu verlängern und dann doch nur bis 31.12.2026 verlängert hat, war kein gutes Zeichen.
Ich könnte jetzt noch viele Punkte wie die Berücksichtigung der Energiekrise und damit verbundenen Preiserhöhungen, ÖPNV, Radwegvernetzung, Schulbauten, Natur- und Klimaschutz, Jugendhilfe, ansteigende Personalkosten und mehr beleuchten. Da dies den Rahmen sprengen würde, komme ich zum Schluss.
Vielen Dank an das Team der Kämmerei, stellvertretend Hr. Edtbauer, für die transparente Darstellung des Haushalts und vielen Dank dem Landrat für die Einbindung Gemeindeverantwortlichen über den Kreistag hinaus.
Unsere Fraktion stimmt der heute vorgelegten Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen zu. Ebenso der mittelfristigen Finanzplanung, die ja ohnehin unverbindlich ist und jedes Jahr neu zu werten ist.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.