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Stellungnahme zum Kreishaushalt 2024 – Einengung der finanziellen Spielräume der Gemeinden – rückläufige Schlüsselzuweisungen in Stadt u Landkreis – Verlustausgleich ROMED Klinikverbund

Veröffentlicht von Dieter

Parteifreie/ÜWG in Stadt und Landkreis Rosenheim

21. April 2024

Lesezeit: 4 Minute(n)

Fraktionsvorsitzender Dieter Kannengießer gab in der Kreistagssitzung für die „Parteifreie/ÜWG“ Fraktion folgende Stellungnahme zum Kreishaushalt 2024 ab:

Sehr geehrter Herr Landrat Lederer, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistags,

der Kreishaushalt mit 435 Mio. € lässt die unterschiedlichen Betrachtungen zu.

Einer der Hauptthemen ist in jedem Jahr, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, ohne dessen Leistungsfähigkeit der Landkreis nicht handlungsfähig wäre. Hierzu fand bereits im Vorfeld mit allen Vertretern der Fraktionen und den Vertretern des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetags, sowie in der Klausursitzung mit allen Bürgermeistern die Vorstellung des Haushalts 2024 statt.

  Kreisumlagenerhöhung um 25,9 Mio. € auf 192,9 Mio. €

Vorab war es sicher kein gutes Zeichen, für die immer wieder gepriesene „kommunale Familie“ die Gemeinden zunächst mit einer Kreisumlagenerhöhung von 46,75 % auf 51 % zu belasten zu wollen. Dies vor dem Hintergrund das die gestiegene Umlagekraft von 40,4 Mio. € ohnehin bei einem unveränderten Kreisumlagensatz zu einer Erhöhung von 18,9 Mio. führt. Bei einem Investitonsvolumen in 2024 von 51,4 Mio. € eine Nettoneuverschuldung von 0 € vorzusehen, war gewiss kein familiäres Umarmungszeichen. Beim Ausgleich durch die höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird der Jahresabschluss 2023 zeigen, ob nicht doch eine Verbesserung durch eine erneute Zuführung geschaffen werden kann.

Unsere Rücklage wuchs in den vergangenen Jahren gemäß dem letzten Rechenschaftsbericht 2022 auf ein Rekordniveau von 49,2 Mio. € (Anlage im RB), so dass eine Entnahme kein Luxus ist. Letztlich wurde noch die Nettoneuverschuldung von 0 auf 4 Mio. € erhöht, was bei der Höhe der Investitionen sicherlich nicht als übertrieben gelten kann. Der Schuldenstand des Landkreises konnte ja auch gezielt in den Jahren 2012 -2022 von 105,7 auf 63,5 Mio. €, also um 42,2 Mio. € abgebaut werden; was ja auch gut ist. Gegenüber dem Vorjahr steigt die Kreisumlage um 25,9 Mio. € auf 192,9 Mio €. Dies bedeutet für die Gemeinden eine weitere Einengung ihrer finanziellen Spielräume.

Rückläufige Schlüsselzuweisungen in Stadt und Landkreis Rosenheim

Der Freistaat hat die Schlüsselzuweisungen, die die unterschiedliche Aufgabenbelastung im Kontext zur Steuerkraft vergleicht, um 176 Mio. € erhöht. Dennoch profitieren aufgrund der gestiegenen Umlagekraft weder der Landkreis, die kreisangehörigen Gemeinden, noch die Stadt Rosenheim. Hier ergibt sich eine Minderung gegenüber dem Vorjahr von 14, 3 Mio. €. (Lkr. -2,3, Gden, -6,6 und Stadt Ro – 5,4).

Veränderungen des Kommunalanteil im allgemeinen Steuerverbund erforderlich

Der wichtigsten Forderung der kommunalen Spitzenverbände, den seit 2013 unveränderten Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund (=EKSt-Ust u.a.) von 12,75 % zu verbessern, wurde mit Blick auf den Staatshaushalt nicht nachgekommen. D. h. die für 2024 und 2025 vorgesehene Nullverschuldung des Freistaats verengen die kommunalen Spielräume. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass sich bis zur endgültigen Beschlussfassung des Staatshaushaltes diesbezüglich etwas ändert. Außer unsere Vielzahl von neu gewählten Abgeordneten unseres Landkreises, könnten irgendetwas bewirken. Mit einer Erhöhung dieses Anteils würden, sowohl der Landkreis durch steigende Umlagekraft, als auch die Gemeinden durch steigende Beteiligung profitieren.

Die fehlende Finanzausstattung zeigt sich auch bei der Bezirksumlage. Der Verpflichtung für die Aufgaben eine entsprechende Finanzausstattung zu geben, wird wohl nicht nachgekommen. Mit Stolz wird verkündet, dass der Bezirksumlagensatz bei 22 % bleibt; dennoch bedeutet das für unseren Landkreis eine Erhöhung von 8,9 Mio. € auf 87,5 Mio. €. Über eine Reform dieser 3. Kommunalen Ebene, deren Vertretern nicht bei den Kommunalwahlen gewählt werden und die es nur in Bayern gibt, müsste an anderer Stelle gesprochen werden.

Unsere Investitonsprogramm 2023 – 2027 mit einem Volumen von 261,2 Mio. € zeigt unseren Schwerpunkt bei den 23 weiterführenden Schulen mit 123,4 Mio. €. Dass wir jetzt digitale Bildungsregion mit der Stadt Rosenheim sind, macht uns stolz. Es reicht aber nicht aus, „dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Neuerungen des digitalen Zeitalters haben, sondern es muss die Ausbildung unserer Lehrer und die Zeiten für die Medien in Einklang gebracht werden.

Ob wir mittelfristig einen größeren Teil unserer langfristigen Neuinvestitionen über Kredite finanzieren, sollten wir für die künftigen Haushalte, angesichts der immer noch moderaten niedrigen langfristigen Zinsen für Kommunen, kombiniert mit der Inflation, gut überlegen.

Dennoch erscheint es nicht sinnvoll, vorbereitete oder durchgeplante Investitionen zu verschieben, da dies nur zu weiteren Kostensteigerungen in der Zukunft führt und wir keine Investitionsstaus verursachen wollen. Dennoch müssen wir überlegen, ob wir allen Investitonswünschen für die Zukunft immer sofort nachkommen können. Die im Haushalt veranschlagten 51,4 Mio. € Investitionen für 2024 sind überwiegend unseren, größtenteils einstimmigen Beschlüssen, geschuldet.

Ein dauerhafter Verlustausgleich für unseren kommunalen ROMED-Klinikverbund, wie es die Finanzplanung vorsieht, kann nicht das Ziel unserer Bemühungen für den Erhalt unserer Kliniken sein. Die Schwerpunkte bzw. Änderungen, die durch die Gesundheitsreform gesetzt werden müssen, können nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dies auch im Blick eines der Hauptprobleme, des fehlenden Personals. Hier erwarten wir Lösungsvorschläge.

Die Umsetzung des Beitritts in den MVV-Verbund ist gelungen und ist ein großer Schritt und Einstieg in eine Mobilitätswende.  In der Januar – Kreistagssitzung wurden wir über den derzeitigen Umsetzungsstand umfassend informiert. Wie sich das weiter entwickelt, welche Änderungen sich mittel- oder langfristig ergeben müssen, werden wir intensiv begleiten. Ob der Freistaat ggf. für den Tourismus ähnliche Verbesserungen vorsieht, wie sie in den Nachbarländern vorhanden sind, wird sich zeigen.

Ein verweigern der Teilhabe beim ÖPNV durch Nichteinführung des Landkreispasses für den Erwerb der Isarcard S,  für Menschen, die Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger (als auch vd. Rentner) sind, würde dem Gedanken einer sozialen Politik widersprechen. Im Vergleich zu den teilnehmenden MVV Verbundlandkreisen, könnte dies als unrühmliche soziale Politikverfehlung angesehen werden.  Noch dazu da wir ja wissen, dass diese Leistungen in den Kosten für den MVV bereits eingepreist sind. Die auflaufenden Sachkosten und Materialkosten sind im Verhältnis untergeordnet.

Nach jahrelanger Abstinenz für Neubauten in der Landkreis Wohnungsbaugesellschaft wurden und werden weiterhin sinnvolle Investitionen nachgeholt. Es lag nicht nur an den Akteuren, sondern auch daran, dass der Staat nach Jahrzehnten wieder entsprechende Förderungen für den sozialen Wohnungsbau eingeführt hat. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass der Fördertopf – KommWFP – über den 31.12.2026 erhalten bleibt. Dass man hier im vergangenen Jahr zunächst angekündigt hat, den Fördertopf -KommWFP – bis 31.12.2030 zu verlängern und dann doch nur bis 31.12.2026 verlängert hat, war kein gutes Zeichen.

Die von der Landkreiswohnungsbaugesellschaft neu geschaffenen Wohnungen sind jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein bei den fehlenden bezahlbaren Wohnungen. Auch kleinere Gemeinden, die geeignete Grundstücke haben, sollten diese gute Förderchance nutzen.

Ich könnte jetzt noch viele Punkte wie die Berücksichtigung der Energiekrise und damit verbundenen Preiserhöhungen, Radwegvernetzung, Schulbauten, Natur- und Klimaschutz, Jugendhilfe und mehr beleuchten. Da dies den Rahmen sprengen würde, komme ich zum Schluss.

Vielen Dank an das Team der Kämmerei, stellvertretend Hr. Edtbauer, für die transparente Darstellung des Haushalts und vielen Dank dem Landrat für die Einbindung Gemeindeverantwortlichen über den Kreistag hinaus.

Unsere Fraktion stimmt der heute vorgelegten Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen und dem Investitionsprogramm zu.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

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